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   BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23   

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BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23 (https://dejure.org/2023,27004)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2023 - 2 BvR 825/23 (https://dejure.org/2023,27004)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2023 - 2 BvR 825/23 (https://dejure.org/2023,27004)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 104 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 5 Abs 4 MRK
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch überlange Dauer eines Haftprüfungsverfahrens - Gegenstandswertfestsetzung

  • IWW

    § 121 Abs. 1 StPO, Art. 19 Abs. 4 GG
    StPO, GG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen ein gerichtliches Untätigbleiben im besonderen Haftprüfungsverfahren; Eingriff in das Recht auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz durch überlange Dauer eines Haftprüfungsverfahrens - Gegenstandswertfestsetzung

  • doev.de PDF

    Überlange Dauer eines Haftprüfungsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei überlanger Dauer eines Haftprüfungsverfahrens

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Haftprüfung beim Oberlandesgericht dauert fünf Monate

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das überlange Haftprüfungsverfahren

  • lto.de (Kurzinformation)

    Haftprüfungsverfahren: Das OLG Frankfurt am Main hat zu lange gebraucht

  • Akte Recht (Lehrstuhl Prof. Safferling) PDF (Kurzinformation)

    Krankheit, Urlaub und andere vordringlich zu bearbeitenden Haftsachen entschul

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei überlanger Dauer eines Haftprüfungsverfahrens

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde bei überlanger Dauer eines Haftprüfungsverfahrens - Verletzung des Rechts effektiven Rechtsschutzes

Besprechungen u.ä.

  • Burhoff online Blog (Auszüge und Entscheidungsanmerkung)

    Haftprüfung beim Oberlandesgericht dauert fünf Monate

Verfahrensgang

  • OLG Frankfurt - 1 HEs 623/22
  • BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 3487
  • NStZ-RR 2023, 376
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (41)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    aa) Die Europäische Menschenrechtskonvention ist als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ; 149, 293 ; 158, 1 - Ökotox-Daten).

    Eine schematische Parallelisierung der Aussagen des Grundgesetzes mit denen der Europäischen Menschenrechtskonvention ist allerdings nicht verlangt (vgl. BVerfGE 128, 326 ; 156, 354 - Vermögensabschöpfung).

    Bei der Heranziehung der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht denselben Streitgegenstand betreffen, denn der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt eine faktische Orientierungs- und Leitfunktion für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zu (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels besteht ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung fort, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 53, 152 ; 58, 208 ; 83, 24 ; 104, 220 ).

    Das ist der Fall, wenn wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts eine Wiederholungsgefahr für die grundrechtliche Beeinträchtigung besteht (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 81, 208 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08 -, Rn. 15), die Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff fortwirkt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ) oder der Grundrechtseingriff tiefgreifend ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 134, 33 ; 149, 293 ).

    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. April 2021 - 2 BvR 320/20 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 06.02.1980 - 2 BvR 1070/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Aufrechterhaltung eines außer Vollzug

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels besteht ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung fort, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 53, 152 ; 58, 208 ; 83, 24 ; 104, 220 ).

    Jedenfalls hat das Oberlandesgericht dadurch, dass es über Monate hinweg im Haftprüfungsverfahren des § 121 Abs. 1, § 122 StPO nicht entschieden hat, tiefgreifend in das Recht des Beschwerdeführers auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG eingegriffen, weil es um Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Überprüfung eines Freiheitsentzugs geht, der seinerseits einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfGE 53, 152 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Juni 2018 - 2 BvR 631/18 -, Rn. 27).

    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. April 2021 - 2 BvR 320/20 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    Das ist der Fall, wenn wegen des zugrundeliegenden Sachverhalts eine Wiederholungsgefahr für die grundrechtliche Beeinträchtigung besteht (vgl. BVerfGE 69, 257 ; 81, 208 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 4. Dezember 2008 - 2 BvR 1043/08 -, Rn. 15), die Beeinträchtigung durch einen an sich beendeten Eingriff fortwirkt (vgl. BVerfGE 81, 138 ; 96, 27 ; 104, 220 ) oder der Grundrechtseingriff tiefgreifend ist (vgl. BVerfGE 96, 27 ; 104, 220 ; 134, 33 ; 149, 293 ).

    aa) Die Europäische Menschenrechtskonvention ist als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ; 149, 293 ; 158, 1 - Ökotox-Daten).

  • BVerfG, 14.10.2004 - 2 BvR 1481/04

    EGMR-Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    aa) Die Europäische Menschenrechtskonvention ist als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ; 149, 293 ; 158, 1 - Ökotox-Daten).

    Bei der Heranziehung der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht denselben Streitgegenstand betreffen, denn der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt eine faktische Orientierungs- und Leitfunktion für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zu (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    aa) Die Europäische Menschenrechtskonvention ist als Auslegungshilfe für die Bestimmung von Inhalt und Reichweite der Grundrechte heranzuziehen (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ; 149, 293 ; 158, 1 - Ökotox-Daten).

    Bei der Heranziehung der Europäischen Menschenrechtskonvention sind die Leitentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu berücksichtigen, auch wenn sie nicht denselben Streitgegenstand betreffen, denn der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kommt eine faktische Orientierungs- und Leitfunktion für die Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention über den konkret entschiedenen Einzelfall hinaus zu (vgl. BVerfGE 111, 307 ; 128, 326 ; 148, 296 ).

  • BVerfG, 22.11.2016 - 1 BvL 6/14

    Beschränkung des Rechtsschutzes im Telekommunikationsgesetz bedarf aufgrund

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt aber nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; 143, 216 ; stRspr).

    Der Zugang zu einer gerichtlichen Entscheidung in der Sache darf daher - vorbehaltlich verfassungsunmittelbarer Schranken - in keinem Fall ausgeschlossen, faktisch unmöglich gemacht oder in unzumutbarer, durch Sachgründe nicht mehr zu rechtfertigenden Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 10, 264 ; 44, 302 ; 143, 216 ).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    Trotz Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzziels besteht ein Bedürfnis nach gerichtlicher Entscheidung fort, wenn das Interesse des Betroffenen an der Feststellung der Rechtslage in besonderer Weise schutzwürdig ist (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 10, 302 ; 53, 152 ; 58, 208 ; 83, 24 ; 104, 220 ).

    Der Beschwerdeführer hat daher ein fortbestehendes schutzwürdiges Interesse an einer nachträglichen verfassungsrechtlichen Überprüfung und gegebenenfalls einer hierauf bezogenen Feststellung der Verfassungswidrigkeit dieses Grundrechtseingriffs durch das Bundesverfassungsgericht (vgl. BVerfGE 9, 89 ; 32, 87 ; 53, 152 ; 91, 125 ; 104, 220 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 22. April 2021 - 2 BvR 320/20 -, Rn. 23).

  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verwerfung einer Revision vor dem

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt aber nicht nur, dass jeder potentiell rechtsverletzende Akt der Exekutive in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht der richterlichen Prüfung unterstellt ist; vielmehr müssen die Gerichte den betroffenen Rechten auch tatsächliche Wirksamkeit verschaffen (vgl. BVerfGE 35, 263 ; 40, 272 ; 67, 43 ; 84, 34 ; 143, 216 ; stRspr).

    Der Bürger hat demnach einen substantiellen Anspruch auf eine möglichst wirksame gerichtliche Kontrolle bezüglich des ihn betreffenden Handelns oder Unterlassens der öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 40, 272 ).

  • EGMR, 08.03.2018 - 22692/15

    PATALAKH v. GERMANY

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2023 - 2 BvR 825/23
    Wenngleich eine feste zeitliche Grenze nicht existiert, sondern die Umstände des Einzelfalls, unter anderem die Schwierigkeit des Verfahrens, das Verhalten der innerstaatlichen Behörden und Gerichte sowie der festgenommenen Person und die Bedeutung der Rechtssache für den Betroffenen entscheidend sind, ist ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. EGMR, Patalakh v. Germany, Urteil vom 8. März 2018, Nr. 22692/15, § 33).

    Bei einem anhängigen Strafverfahren muss zügig über die Rechtmäßigkeit der Haft entschieden werden, damit die festgenommene Person vollen Umfangs in den Genuss der Unschuldsvermutung kommt (vgl. EGMR, Patalakh v. Germany, Urteil vom 8. März 2018, Nr. 22692/15, § 33).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • BVerfG, 26.01.2011 - 1 BvR 1671/10

    Anordnung der Auslagenerstattung für das Verfassungsbeschwerdeverfahren nach

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

  • BVerfG, 04.12.2008 - 2 BvR 1043/08

    Informationelle Selbstbestimmung; Gewährung von Akteneinsicht an mutmaßlich

  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 18.09.2018 - 2 BvR 745/18

    Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerfG, 10.02.1960 - 1 BvR 526/53

    Vormundschaft

  • BVerfG, 19.06.1973 - 1 BvL 39/69

    Behördliches Beschwerderecht

  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

  • BVerfG, 23.01.1990 - 1 BvR 306/86

    Verfassungsmäßigkeit des Vorbehalts der Gegenseitigkeit bei urheberrechtlichem

  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

  • BGH, 18.05.2022 - 3 StR 181/21

    Richterablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (Vorbefassung: Mitwirkung an

  • BVerfG, 25.06.2018 - 2 BvR 631/18

    Fortdauer der Untersuchungshaft (Freiheitsgrundrecht; Unschuldsvermutung;

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

  • BVerfG, 23.01.2023 - 2 BvR 1343/22

    Fortdauer der Untersuchungshaft bei verzögerter Aktenvorlage an das

  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

  • BVerfG, 13.10.1971 - 2 BvR 233/71

    Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei Haftbefehlen nach § 230 Abs. 2 StPO

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • OLG Hamm, 21.08.2007 - 3 OBL 86/07

    Strafsenat ordnet Fortdauer der einstweiligen Unterbringung nach neuem Recht an

  • BVerfG, 22.04.2021 - 2 BvR 320/20

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Freiheitsgrundrecht;

  • BVerfG, 09.03.1976 - 2 BvR 618/75

    Sicherungsverwahrung

  • BVerfG, 09.12.2009 - 2 BvQ 84/09

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung wegen Subsidiarität

  • BGH, 28.11.2023 - 3 StR 377/23

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung nach Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK ;

    Der als Begründung für die Verfahrensdauer im Wesentlichen herangezogene Umstand, dass andere Haftsachen vorrangig zu bearbeiten seien, rechtfertigt gegenüber dem Angeklagten keine verzögerte Sachbehandlung (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Juli 2020 - 1 StR 115/20, juris Rn. 5 mwN; BVerfG, Beschluss vom 21. September 2023 - 2 BvR 825/23, NJW 2023, 3487 Rn. 36).
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